Mit dem Camper auf ins Abenteuer – Aber die Verkehrsregeln nicht vergessen

Das Zuhause im Urlaub mit dabei haben und sich trotzdem unabhängig bewegen können – ein Wohnmobil bietet diese Möglichkeit. Wie bei Reisen mit einem PKW ist auch beim Wohnmobilurlaub eine gute Vorbereitung wichtig, besonders dann, wenn es ins Ausland geht. Die dort geltenden Verkehrsregeln sollten daher schon vor der Abreise thematisiert werden. Niemand möchte einen Bußgeldbescheid als Urlaubsmitbringsel.

Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vignetten oder was im Fahrzeug mitgeführt werden muss, sollten für die geplante Route in den Urlaub abgeklärt werden. Denn die drohenden Bußgelder in unseren Nachbarländern können durchaus vergleichsweise hoch ausfallen und somit die Urlaubskasse unfreiwillig stark belasten.

Welche Art von Maut gilt wo?

Beliebte Camperroute führen durch Österreich, Süden und Südosten sowie durch die Schweiz nach Süden und Südwesten. Sowohl beim Durchfahren eines Landes als auch im eigentlichen Urlaubsland können unterschiedliche Vorschriften zutreffen.

In Österreich und in der Schweiz gilt es zunächst eine Vignettenpflicht zu beachten. Das bedeutet, dass an den Grenzübergängen bzw. an Tankstellen oder Geschäften vor den Auffahrten zur Autobahn ein Aufkleber gekauft und dieser an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Je nach Land kann das Gewicht des Wohnmobils eine Rolle bei den zu entrichtenden Kosten spielen. Ebenfalls notwendig ist eine Vignette in Bulgarien, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Ausgenommen von der Vignettenpflicht ist in Österreich die Brennerautobahn. Auch hier ist eine Maut zu entrichten, allerdings kann diese einzeln für jede Fahrt und unabhängig von einer Vignette gezahlt werden.

Wer mit dem Camper dann weiter nach Italien oder Kroatien fährt bzw. von der Schweiz aus nach Frankreich möchte, muss mit streckenbezogenen Mautsystemen rechnen. Denn in diesen Ländern wird die Maut auf der Autobahn von der gefahrenen Strecke abhängig gemacht.

Einige Skandinavischen Länder haben auch eine Autobahnmaut, die automatisch erhoben wird. Registrieren und informieren Sie sich im Vorfeld unter www.tolltickets.com, dann läuft die Gebühr bei uns nicht auf und Sie sparen sich unsere Bearbeitungsgebühr.

Weitere wichtige Informationen zu Auslandsreisen mit dem Camper

Neben der Maut sollten die eigentlichen Verkehrsvorschriften nicht außer Acht gelassen werden. Gilt beispielsweise eine Lichtpflicht, kann eine Missachtung zu einem Bußgeld führen. Während in Österreich eine solche nicht gilt, muss in der Schweiz, Italien und Slowenien das Licht ganzjährig, in Kroatien im Winter auch tagsüber eingeschaltet werden.

In so gut wie allen Ländern der EU müssen inzwischen Warnwesten in den Fahrzeugen mitgeführt werden, ob und wann eine Tragepflicht besteht, kann jedoch je nach Land unterschiedlich geregelt sein.

Wer mit dem Camper über Österreich oder die Schweiz in den Urlaub fährt, muss eine Promillegrenze von 0,5 beachten. Gleiches gilt in Italien, Frankreich, Kroatien und Slowenien sowie in fast allen anderen Staaten in Europa. Die Bußgelder unterscheiden sich jedoch teils erheblich. Ähnlich sieht das auch bei Geschwindigkeitsverstößen aus.

In fast allen Ländern Europas gelten für Fahrzeuge über 3,5 t geringere Geschwindigkeitsvorgaben – so beispielsweise auch in Österreich als auch in der Schweiz, Frankreich, Italien oder Kroatien. Reisende sollten sich also immer darüber informieren, wie schwer ihr Fahrzeug ist und wie schnell sie im jeweiligen Land sein dürfen.

Detaillierte Informationen zu drohenden Sanktionen bei Verstößen finden Sie im Ratgeber zum Thema unter https://www.bussgeldkataloge.eu/wohnmobilreisen.html sowie im dazugehörigen E-Book https://www.bussgeldkataloge.eu/wohnmobilreisen.pdf.